Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Huskyhofs Ruhlkirchen (Inh. Helmut Kammerer)

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Event kann schriftlich, per Email oder mündlich im Gespräch oder per Telefon erfolgen. Wenn mehrere Personen für einen gemeinsamen Event angemeldet werden, so haftet allein die anmeldende Person – nachfolgend Kunde genannt – gegenüber dem Huskyhof Ruhlkirchen – nachfolgend Veranstalter genannt – für die Erfüllung sämtlicher durch die Anmeldung entstehenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen.

2. Zahlung

Nach der Anmeldung erhält der Kunde vom Huskyhof Ruhlkirchen eine Buchungsbestätigung zusammen mit einer Rechnung. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Der Veranstalter behält sich vor, bei kurzfristigen Buchungen den Betrag sofort einzufordern. In jedem Falle ist der Betrag vor Antritt des Events begleichen. Erst mit Eingang des Geldes auf dem Konto des Veranstalters ist der Vertrag über den Event geschlossen.

3. Kündigung/Stornierung

Die Buchung kann jederzeit durch den Kunden storniert werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Da durch die Terminvergabe Kosten und Ertragsausfälle für den Veranstalter entstehen, wird eine Rücktrittsentschädigung laut folgender Auflistung als vereinbart erklärt:

  • bis zum 30. Tag vor Beginn: 20 % des Buchungspreises,
  • bis zum 20. Tag vor Beginn: 30 % des Buchungspreises,
  • bis zum 10. Tag vor Beginn: 50 % des Buchungspreises,
  • bis zum 3. Tag vor Beginn: 75 % des Buchungspreises,
  • weniger als 3 Tage vor Beginn: 100 % des Buchungspreises (gilt auch bei Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Absage).
  • Gutscheine werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Sie sind aber nach Absprache auf andere Personen übertragbar.

Schlechtes Wetter ist kein Kündigungsgrund. Ausgenommen sind amtliche Unwetterwarnungen und/oder amtliche Anordnungen.

4. Rücktrittsrecht des Veranstalters

Der Kunde gewährleistet, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten auch im Falle kurzfristiger Absagen oder notwendiger Absprachen erreichbar ist.

In nachfolgenden Fällen ist der Veranstalter berechtigt, vor bzw. am Veranstaltungstag vom Vertrag zurückzutreten:

  • Bei Krankheit des Veranstalters oder seiner Hunde, sowie bei höherer Gewalt (Todesfall o.ä.) oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. Unwetterlagen sowie Ereignissen die das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit der Hunde vom Huskyhof Ruhlkirchen gefährden, wird ein Ausweichtermin vereinbart. Etwaige Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Auch während eines Events können solche Ereignisse einen Abbruch nötig machen. In solchen Fällen wird ebenfalls ein Ausweichtermin vereinbart, sofern nicht mehr als die Hälfte des Events durchgeführt wurde; denn dann gilt der Event als ausgeführt.
  • Sollte auf Grund von Läufigkeiten, Hundegeburten oder kurzfristigen Änderungen der Rudelzusammensetzung die Durchführung der Events nicht vernünftig möglich sein, so kann der Veranstalter bis zum Beginn des Events vom Vertrag zurücktreten.
  • Sollten sich Teilnehmer grob fahrlässig gegenüber dem Veranstalter und insbesondere gegenüber seinen Hunden verhalten, so hat dies den sofortigen Abbruch des Events zur Folge. Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  • Wenn Teilnehmer trotz mündlicher Abmahnung den Event weiterhin stören, so kann der Veranstalter den Event abbrechen. Ansprüche seitens des Kunden sind gegen den Veranstalter ausgeschlossen. Der Veranstalter kann allerdings Ersatztermine zur Verfügung stellen.

Bei Absagen seitens des Veranstalters besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Erstattung von etwaigen Anreise-, Verpflegungs- und/oder Unterbringungskosten.

5. Haftung

Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit liegen in der Haftung des Veranstalters, sofern diese auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Veranstalters oder seines Vertreters beruhen. Unsere Events finden in der freien Natur statt, was immer mit gewissen Risiken verbunden ist. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einem solchen Event grundlegend auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei unseren Touren bewegen wir uns auf Wald- und Feldwegen, Wiesen und teils unbefestigten Wegen sowie gelegentlich auch querfeldein. Daher können wir keine Haftung für Witterung und sonstige natürliche Einflüsse wie Verschmutzungen oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, mitgeführten Gegenständen usw. übernehmen.

6. Mitbringen von eigenen Tieren

Der Huskyhof Ruhlkirchen ist das Revier unserer Hunde. Es ist daher nicht gestattet, eigene Hunde oder andere Tiere zu unseren Events mitzubringen.

Ausnahmen können gewährt werden bei Hunden, die aus der Hundezucht des Veranstalters (Siberian Huskies of Kahnawake) stammen und daher noch immer eine Bindung zu unseren Hunden haben. Die Entscheidung obliegt dem Veranstalter.

7. Sorgfaltspflicht des Teilnehmers

Sollte einer der Teilnehmer vor Antritt des Events in Kontakt mit einem kranken Tier (z.B. eigenes Haustier) gekommen sein, so ist er zwingend dazu verpflichtet, dies vor dem Event und vor Betreten des Huskyhofs Ruhlkirchen dem Veranstalter mitzuteilen. Eine Ansteckung der Hunde vom Huskyhof Ruhlkirchen mit einer vorher bekannt gewordenen Krankheit muss ausgeschlossen werden können.

8. Bildmaterial

Mit dem Einverständnis zu den AGB bei der Buchung eines Events erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Bild- bzw. Videomaterial, das während des Events aufgenommen wird, zu Werbezwecken und Präsentationen bzw. Presseartikeln uneingeschränkt verwendet werden darf. Trifft dies nicht zu, muss der Teilnehmer vor Beginne des Events schriftlich widersprechen.

9. Gutscheine

Für alle angebotenen Events können auch Gutscheine erworben werden. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, die mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Gutschein gekauft wurde. (Beispiel: Gutscheinkauf am 20.09.2021, gültig bis 31.12.2023)

10. Änderungen aufgrund von Gesetzeslage und Gerichtsentscheiden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, wenn es die Gesetzeslage oder Gerichtsentscheide erfordern.

Gültig ist stets der Wortlaut zum Zeitpunkt der Buchung, es sei denn, dass dieser der Gesetzeslage widerspricht. In diesem Fall kommt die der veränderten Gesetzeslage angepasste Fassung rückwirkend zur Geltung.

10. Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil bzw. ein Absatz unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall gilt diejenige Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

Stand vom 1. Juli 2021

Huskyhof Ruhlkirchen